Unsere Leistungen
Die aufgeführten Maßnahmen orientieren sich an einem individuellen Gesamtplan nach -§ 58 SGBXII. Sie werden als Hilfe zur Selbsthilfe in abgestufter Form als Beratung, Begleitung, Ermutigung, als Aufforderung, Motivation, Begründung, als Beaufsichtigung, Kontrolle, Korrektur, als Anleitung, Mithilfe und Unterstützung sowie als stellvertretende Ausführung erbracht.
Hilfen zur alltäglichen Lebensführung
- Einkaufen
- Zubereitung von Zwischen- und Hauptmahlzeiten
- Wäschepflege
- Ordnung im persönlichen Bereich
- Verwaltung von Geld
- Regeln finanzieller und sozialrechtlichen Angelegenheiten
Hilfen zur individuellen Basisversorgung
- Ernährung
- Körperpflege
- Toilettenbenutzung / persönlich Hygiene
- Aufstehen / zu Bett gehen
- Baden / Duschen
- Anziehen / Ausziehen
Hilfen zur Gestaltung sozialer Beziehungen
- im unmittelbaren Nahbereich
- zu Angehörigen
- in Freundschaften / Partnerschaften
Hilfen zur Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- Freizeitgestaltung / Eigenbeschäftigung
- Teilnahme an Angeboten / Veranstaltungen
- Begegnung mit sozialen Gruppen / fremden Personen
- Erschließung außerhäuslicher Lebensbereiche
Hilfen zur Kommunikation
- Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen und Kommunikationsstörungen / Unterstützung der Kulturtechniken
- zeitliche Orientierung
- räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung
- räumliche Orientierung in fremder Umgebung
Hilfen zur emotionalen und psychischen Entwicklung
- Bewältigung von Angst
- Bewältigung von Antriebsstörungen etc.
- Bewältigung paranoider oder affektiver Symtomatik
- Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fredgefährdender Verhaltensweisen
- Bewältigung allgemeiner persönlicher Probleme
Hilfen zur Gesundheitsförderung und -erhaltung
- Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen
- Absprache und Durchführung von Arztterminen
- Spezielle pflegerische Erfordernisse
- Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
- Gesundheitsfördernder Lebensstil