Kinder haben das Recht auf Schutz und gewaltfreie Erziehung. Um dies zu gewähren, gibt es das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), in dem die grundlegenden Gesetze für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland festgelegt sind. Dazu gibt es aber auch noch weitere Gesetze.
Unser Anspruch
- Im Mittelpunkt allen Handelns steht das Wohl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Wir wollen junge Menschen individuell fördern und dazu beitragen Benachteiligungen abzubauen.
- Unser Ziel ist es, dass alle Menschen selbstbestimmt agieren können.
- Wir leisten "Hilfen zur Erziehung", indem wir beraten und unterstützen.
- In Familien schaffen wir die erforderlichen und positiven Lebensbedingungen.
Unsere Angebote
Diese Ansprüche führen zu einem vielfältigen und umfangreichen Leistungsangebot des DRK Wesermünde. Und so betreiben wir in unserem Zuständigkeitsgebiet Einrichtungen, in denen die wertvollen und herausfordernden Aufgaben Bildung und Erziehung von unseren qualifizierten und engagierten Fachkräften wahrgenommen werden, unter anderem hier:
- Unsere Kindertagesstätten sind ein Lern- und Erfahrungsraum für Kinder.
- Unsere Wohnheime bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus krisenbelasteten Familien einen sicheren Lebensort auf Zeit.
- Unsere Familienzentren sind Begegnungsstätten, in denen generationsübergreifende Angebote für Jung und Alt stattfinden.
Doch manchmal gibt es schwierige Situationen für Kinder und Jugendliche wie auch für Eltern und Angehörige, wie beispielsweise:
- Kinder mit Verhaltsauffälligkeiten, die in der Schule eine intensive psychosoziale Betreuung benötigen.
- Krisen in Familien, in der eine drohende Herausnahme der Kinder vermieden werden soll oder wo ein Familienmitglied mit einem Pflegegrad betreut werden muss.
- Jugendliche, die Ärger mit den Eltern haben oder junge Erwachsene, die den Bedarf nach Hilfestellungen bei der Übergangsphase zum Erwachsenwerden haben.
Für all die genannten Fälle sind die Fachräfte des DRK Wesermünde vertrauensvolle und kombetente Partner - zum Teil zusammen mit dem zuständigen Jugendhilfeträger.