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Ferienbetreuung für Kinder mit Handicaps

Kontakt

Familienunterstützender Dienst
Leher Landstraße 53
27607 Geestland

Koordinatorinnen:
Angelika Darra 
Tel.: 04743 / 34489-16

Anna Budzynowski
Tel.: 04743 / 34489-19

E-Mail: fud@drk-wem.de 

Die Mitarbeitenden des Familienunterstüzenden Dienstes (FUD) haben ihr Betreuungsangebot auf die Ferienzeiten ausgeweitet. Kinder mit einem Pflegegrad werden in entspannter Atmosphäre betreut. Falls erforderlich ist auch eine individuelle 1:1 Begleitung und Unterstützung möglich. 

Ferienbetreuung

Termine 2025:

  • 03. bis 06. Juli: Ferienfreizeit Otterndorf
  • 07. bis 11. Juli: Sommerferienbetreuung
  • Wer kann unser Angebot in Anspruch nehmen?
    • Kinder ab 5 Jahren mit einem Pflegegrad
    • Die Koordinatoren des FUD behalten sich das Recht vor, Kinder mit besonders hohem Unterstützungsbedarf oder speziellen Krankheitsbildern von der Teilnahme auszuschließen, weil deren bestmögliche Betreuung nicht sichergestellt werden kann.
  • Umfang

    Die Ferienbetreuung findet mindest in den Sommerferien statt. Die anderen Ferienzeiten sind abhängig von der personellen Verfügbarkeit. 

    • Umfang: 5 bis 7 Tage
    • Dauer: 8 bis 15 Uhr
    • Treffpunkt: Die Räume in der Seeparkschule in Debstedt dienen als Basis.

     

  • Unser Team
    Angelika Darra

    Koordinatorin: 
    Angelika Darra

    Tel.: 04743 / 34489-16
    E-Mail: fud(at)drk-wem.de

    Anna Budzynowski

    Koordinatorin: 
    Anna Budzynowski

    Tel.: 04743 / 34489-19
    E-Mail: fud(at)drk-wem.de

    Die Koordinatoren werden bei der Betreuung unterstützt von Mitarbeitenden des Familienunterstützenden Dienstes sowie der Schulassistenz.

  • Angebot

    Für die Kinder wird ein abwechslungsreiches Ferienprogramm zusammengestellt unter anderem mit:

    • Tagesausflügen z.B. Tier- oder Freizeitpark
    • Gemeinsame Einkaufstoure um zu kochen und zu backen
    • vor-Ort-Aktivitäten wie Spaziergänge oder Spielplatzbesuche
    • Gesellschaftsspiele
    • Bewegungsspiele
    • Malen und Basteln und vieles mehr

    Das Einnehmen gemeinsamer Mahlzeiten ist für die Tagesstruktur der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf hilfreich.

    Getränke sowie Mittagessen und Snacks sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Während der Betreuungszeit ist pflegerische Grundversorgung, zum Beispiel bei der Einnahme der Mahlzeiten, Begleitung bei Toilettengängen, An- und Auskleiden, etc. gewährleistet.

  • Finanzierung
    • Pflegebedürftige Personen können Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, unter anderem einen Entlastungsbeitrag in Höhe von maximal 125 Euro pro Monat. Dieses Geld kann zum Beispiel für die Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes genutzt werden. 
    • Die Kosten für die Ferienbetreuung sind von den pflegenden Angehörigen selbst zu tragen. Eine finanzielle Unterstützung beispielsweise seitens des Landkreises gibt es derzeit nicht.
  • Zusatz: Betreuungskraft für die Ferien

    Es ist Ferienzeit und Ihr Kind möchte an einer ausgewählten Ferienfreizeit teilnehmen oder Sie benötigen im häuslichen Bereich eine zuverlässige Person zur Ferienbetreuung für Ihr Kind?

    Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir versuchen Ihrem Kind eine engagierte und freundliche Betreuungskraft zur Seite zu stellen.

  • Infomaterial

    Zum Lesen und Herunterladen steht Ihnen der Flyer zur Ferienbetreuung für Kinder mit Handicaps zur Verfügung.

  • Meldungen