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Krankentransport

Kontakt

Koordinierung Krankentransport
Tel.: 0471 / 19222

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 Sozialgesetzbuch V (5), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Foto: D. Moeller / DRK
  • Wer kann einen Krankentransport nutzen?
    • Menschen, die beispielsweise Termine bei der onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung wahrnehmen müssen.
    • Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.
  • Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport?
    • Die Koordinierung der Krankenbeförderung erfolgt telefonisch unter: 0471 / 19222