In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete ersthelfende Personen sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb
Die Zahl, der sogenannten betrieblichen Ersthelfenden, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Angebote
Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen diese Maßnahmen regelmäßig trainiert werden. Wir bieten Ihnen deshalb zum einen eine Erste Hilfe Ausbildung und zum anderen alle zwei Jahre eine Fortbildung an.
Selbstverständlich bieten wir die Schulungen auch vor Ort in Ihrem Betrieb an. Bei Interesse nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf und wir vereinbaren einen individuellen Termin.
Wichtiger Hinweis: Die Kurse werden mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet, was wir für Sie übernehmen.